Die Bundeswasserstraßen sind essenziell für die Versorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung. Sie leisten schon heute einen bedeutenden Beitrag zu Energiewende, Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Logistik. Diesen gilt es in Zukunft weiter zu stärken. Denn die Bundeswasserstraßen sind der einzige Verkehrsträger, der noch verfügbare Kapazitäten hat. Voraussetzung für die Realisierung dieser Potenziale ist eine leistungsfähige und resiliente Wasserstraßeninfrastruktur. Die nächste Bundesregierung sollte den Sanierungsstau an den Wasserstraßen daher entschlossen über ein Maßnahmenbündel beseitigen.
1. Wasserstraßen bedarfsgerecht erhalten, ausbauen und nachhaltig finanzieren
Der Bund sollte eine auskömmliche und überjährige Finanzierung für Unterhalt, Ersatz und Ausbau der Bundeswasserstraßen in Höhe von mindestens 2,5 Mrd. Euro (Einzelplan 12 Kapitel 03) jährlich sicherstellen. Dies sollte durch einen Mechanismus zum Ausgleich von Preis- und Kostensteigerungen ergänzt werden. Investitionen, die nicht dem Erhalt oder dem Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur dienen, sind aus anderen Quellen zu finanzieren.
2. Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren beschleunigen und vereinfachen
Die Sanierung von Schleusen, Brücken, Wehren und Dükern ist um ein Vielfaches zu beschleunigen, bei Schleusen um das 3-fache bei Wehren sogar um das 20-fache. Dies erfordert schnellere, einfachere und digitalisierte Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren sowie pragmatischere und effizientere Entscheidungsprozesse mit flachen Hierarchien.
3. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes weiter stärken
Die für Bau, Erhalt, Ausbau und Betrieb der Bundeswasserstraßen zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) mit ihrer Oberbehörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), sollte weiter gestärkt werden. Weitere Maßnahmen zum Aufbau zusätzlichen qualifizierten Personals sind grundsätzlich erforderlich. Nur so können die Rahmenbedingungen für den Transport auf Bundeswasserstraßen kurz- bis mittelfristig verbessert und der Industriestandort Deutschland gestärkt werden.
Unsere Forderungen im Detail
Zu 1. Wasserstraßeninfrastruktur bedarfsgerecht ausbauen und nachhaltig finanzieren
Deutschlands Infrastruktur ist verkehrsträgerübergreifend strukturell unterfinanziert. Ohne eine verlässliche und überjährige Finanzierungsarchitektur fehlt es sowohl der Bauindustrie und der Planungsbranche als auch der Verwaltung sowie den Nutzern des Systems Wasserstraße an der notwendigen Planungssicherheit.
- Der Bund sollte eine angemessen hohe, langfristig gesicherte und haushaltsunabhängige Finanzierungslinie für die Bundeswasserstraßen in Höhe von mindestens 2,5 Mrd. Euro jährlich sicherstellen. Dies sollte durch einen Ausgleichmechanismus für Inflation und Kostensteigerungen ergänzt werden.
- Die Finanzierungsarchitektur sollte auf Grundlage eines verbesserten Infrastrukturzustandsmonitorings und anhand eines finanziell über- und mehrjährig ausgestatteten Infrastrukturentwicklungsplans neu ausgerichtet werden.
- Für etwaige zusätzliche Investitionsvorhaben, etwa solche aus dem „Masterplan WSV-Liegenschaften 2045“, die nicht im direkten Zusammenhang mit der verkehrlichen Infrastruktur stehen, sind zusätzliche Mittel bereitzustellen. Dabei ist auszuschließen, dass es zu Verschiebungen zwischen den Finanzierungs-Quellen kommt.
Zu 2. Planungs- und Vergabeverfahren priorisieren und beschleunigen
Damit Effizienzpotenziale gehoben werden können, sind eine klare Prioritätensetzung und ein Abbau von Komplexität erforderlich.
- Innerhalb der Liste der Aus- und Neubauvorhaben sollte auf Grundlage nachvoll-ziehbarer, volkswirtschaftlicher und ökologischer Kriterien wie zum Beispiel Kosten- und Nutzenrechnung, Wertschöpfung, Verkehrsleistung, ganzheitliche Betrachtung des Wasserstraßennetzes, Effekte eines Bauwerksausfalls, Risikocontrolling, Emissionsreduktion und Umweltschaden vs. -nutzen eine Priorisierung erfolgen, damit die Projekte mit dem größten Nutzen identifiziert und prioritär umgesetzt werden. Als Grundlage hierfür sollten regelmäßige Verkehrsinfrastrukturberichte aufgestellt und fortgeschrieben werden. Zuletzt wurde ein solcher Bericht 2016 veröffentlicht.
- Im Bundeswasserstraßenausbaugesetz sollte für wichtige Wasserstraßenvorhaben analog zu Straße und Schiene das überragende öffentliche Interesse ausgewiesen werden.
- Die Masse der Bauprojekte an Bundeswasserstraßen liegt im Bereich des Ersatzneubaus. Um Planungsverfahren zu verkürzen, sollte angestrebt werden, Ersatzneubauten auch bei geringer Kapazitätserweiterung genehmigungsfrei zu stellen. Dafür könnten entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
- Administrative Prozesse innerhalb der Verwaltung sollten verschlankt und gebündelt, sowie Verwaltungsvorschriften auf das Wesentliche reduziert werden. Ziel sind die Stärkung subsidiärer Entscheidungsstrukturen und die Aktivierung bisher mit Verwaltungsaufgaben ausgelasteter Ingenieurkapazitäten für das Kerngeschäft.
Zu 3. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes weiter stärken
Die Attraktivität der Wasserstraßen -und Schifffahrtsverwaltung als Arbeitgeberin sollte gesteigert werden, um die Beschäftigten, die für eine Sanierungswelle an den von der Wirtschaft benötigten Wasserstraßen erforderlich sind, gewinnen und halten zu können. Die anstehende Verrentungswelle von mehr als einem Viertel der Belegschaft in den kommenden fünf Jahren sollte durch folgende vorausschauende Maßnahmen kompensiert werden:
- Attraktivere Angebote, insbesondere bei besonders gefragten Berufsprofilen,
- Instrumente, die eine attraktive, marktgerechte Entlohnung für besonders qualifizierte Fachkräfte mit erweiterten Verantwortungsbereichen ermöglichen,
- Möglichkeiten zur Durchlässigkeit der Laufbahnen aktiv und vollständig ausschöpfen,
- Rückverlagerung der Kompetenz für Stellennachbesetzungen vollständig und subsidiär in die Fläche der Verwaltung,
- Eine Ausnahme der WSV von ggf. erneut auszubringenden pauschalen Stellenstreichungen in der Bundesverwaltung.
Für Rückfragen oder einen fachlichen Austausch steht Ihnen der Sprecherkreis der Initiative System Wasserstraße gerne zur Verfügung:
- Uta Maria Pfeiffer, Abteilungsleiterin Mobilität und Logistik beim Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. U.Pfeiffer@bdi.eu | 030 202 81 436
- Thomas Groß, Vorsitzender der Bundesfachabteilung Wasserbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. thomas.gross@huelskens.de | 0281 204 281
- Marcel Lohbeck, Geschäftsführer beim Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e. V. Marcel.Lohbeck@binnenhafen.de | 030 3988 1981
