Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung

(Berlin, 17.12.2025) Die Initiative System Wasserstraße (ISW) begrüßt die Verabschiedung des Regierungsentwurfs für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz am heutigen Mittwoch. „Endlich wird auch den dringenden Ersatzneubauten von Schleusen und Wehren sowie ausgewählten Ausbauprojekten der Wasserstraße attestiert, dass sie im ‚überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen‘“, sagt Jens Schwanen, einer der fünf ISW-Sprecher und zugleich Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB). „Damit wird die bisherige Zurücksetzung der Wasserstraße gegenüber Straße und Schiene korrigiert.“ Die Einstufung als „im überragenden öffentlichen Interesse“ und „der öffentlichen Sicherheit dienend“ erleichtert Genehmigungsbehörden und Gerichten die verwaltungsrechtliche und fachliche Abwägung gegenüber konkurrierenden Belangen. „Grundsätzlich würden wir uns für den umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträger Binnenschiff natürlich wünschen, dass alle vordringlichen Neu- und Ausbauprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in den Genuss dieser Priorisierung kommen, nicht nur die Vorhaben mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“.
„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz greift viele Maßnahmen auf, die vom Sektor schon lange gefordert wurden, und darf nicht im Parlament zerrieben oder auf einen Minimalkonsens zusammengeschrumpft werden“, betont ISW-Sprecherin Dr. Heike van Hoorn, Geschäftsführerin des Deutschen Verkehrsforums. „Sehr gut ist, dass endlich Digitalisierung gelebt werden soll, insbesondere durch die Umstellung von analogen auf digitale Planungs- und Beteiligungsprozesse.“
„Eine funktionierende Wasserstraße ist für viele unserer Mitgliedsunternehmen essenziell“, betont auch ISW-Sprecher Marco Kutscher vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). „Die riesigen Gefahrgut-Transportmengen für die Chemieindustrie im Rheinkorridor sind ohne Binnenschiff nicht zu bewältigen, das hat der Dürresommer 2018 eindrucksvoll bewiesen. Daher ist die gesetzliche Priorisierung von Ersatzneubauten der oft noch aus dem Kaiserreich stammenden Schleusen absolut richtig.“
Thomas Gross, ebenfalls ISW-Sprecher und Vorsitzender der Bundesfachabteilung Wasserbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., bewertet vor allem positiv, dass die sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt wird. „Wenn Länderbehörden nicht binnen drei Monaten ihre Zustimmung zu einer Maßnahme ausdrücklich verweigern, gilt sie als erteilt. Damit wird dem Verschleppen von Entscheidungen wirksam vorgebeugt.“ Gut sei auch, dass die Kosten von Bundesstraßen- und Bahnbrücken über Kanäle künftig einfach hälftig geteilt werden. „Jede Stunde, die Planungsfachkräfte des Bundes nicht mit Kostenberechnungen verbringen müssen, kann in die eigentliche Planungsarbeit fließen.“
ISW-Sprecher Marcel Lohbeck, Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen, ist erleichtert, dass im Begründungsteil des Gesetzes die Rolle der Wasserstraße für Resilienz und Verteidigungsfähigkeit gewürdigt wird. „Die Wasserstraße kann in Krisensituationen – zum Beispiel Ausfall von Pipelines – weitere Energieträgertransporte übernehmen“, erläutert er. „Die vergangenen Erfahrungen mit Niedrigwasserperioden machen deutlich, dass die Transportleistungen der Bundeswasserstraße nicht ohne weiteres von den anderen Verkehrsträgern übernommen und ersetzt werden können.“

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